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08.08.2018

DJ Gewerbe - Unternehmerleitfaden für DJs

DJ Gewerbe

DJ Gewerbe

Stefan Hoffmann erstellte diesen Unternehmerleitfaden für uns DJ. Sämtliche Inhalte liegen bei Stefan Hoffmann als Urheber.

Wie immer kannst du dir aussuchen, ob du diesen Blog lieber lesen oder dir als Video angucken willst. Du findest das Video direkt hier zwei Zeilen weiter unten.

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DJ Gewerbe anmelden

DJ Gewerbe

Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Als (Hochzeits und Party) DJ ist man Gewerbetreibender nach §15 EStG, da man nicht unter die sogenannten Katalogberufe nach §18 Absatz 1 Nummer 1 EStG fällt. Auch wenn dies von vielen Seiten behauptet wird, man sei Künstler und Freiberufler, ist dies falsch und man hinterzieht unter Umständen Gewerbesteuer.

Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?

Man muss ein Gewerbe anmelden, wenn man Einnahmen erzielt und keine Liebhaberei betreibt. Liebhaberei bedeutet, dass man absichtlich durchgehend Verluste generiert um Steuern erstattet zu bekommen. Damit sind nicht die Anfänglichen Verluste gemeint. Denn es ist klar, dass man durch die vorhandene Ausrüstung und Investitionen die ersten Jahre nicht unbedingt ein Plus macht.

Aber wenn man voraussichtlich nach drei, vier, fünf Jahren keinen Gewinn erzielt, dann ist man höchstwahrscheinlich in der Liebhaberei drin. Und wenn man dann dem Finanzamt nicht durch einen Businessplan oder geschaltete Werbung etc. nachweisen kann, dass man sich wirklich um Umsätze bemüht hat, dann darf man, wenn die Bescheide nicht endgültig sind, die gesparten Steuern mit 6% Zinsen zurück zahlen. Und das sind nach 5 Jahren eben 30% Zinsen.

Ist man ein Fall der Liebhaberei, darf man trotzdem Rechnungen schreiben und muss die Erlöse nicht in der Steuererklärung angeben (da ja die Ausgaben dagegen gerechnet werden und dies immer maximal 0 ergibt, sonst wäre es ja kein Fall der Liebhaberei).

Aufpassen muss man aber mit der Umsatzsteuer, denn die Liebhaberei ist ein reines Problem der Einkommensteuer, nicht aber der Umsatzsteuer. Da man aber in der Regel eh unter den Grenzen der Kleinunternehmerregelung ist (mehr dazu später), sollte man tunlichst keine Umsatzsteuer ausweisen, da man diese sonst, trotz Liebhaberei, an das Finanzamt abführen muss.

Wie melde ich ein Gewerbe an?

Zum Anmelden eines Gewerbes geht man in das Bürgerbüro seiner Stadt bzw. zu seiner Gemeinde. Dies kostet etwa 35€. Von dort aus werden automatisch Meldungen abgegeben an das Finanzamt, die IHK, eventuell die Berufsgenossenschaft und man erhält vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.


Kleinunternehmerregelung vs. Regelbesteuerung

Liegt der voraussichtliche, hochgerechnete Jahresumsatz im Jahr der Gründung unter 22.000 €, und in den Folgejahren dann im Vorjahr unter 22.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 €, ist man Kleinunternehmer. Man kann sich dann aussuchen, ob man Kleinunternehmer ist, oder zur Regelbesteuerung optiert.

Als Kleinunternehmer muss man keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen, bekommt aber auch keine Vorsteuer zurück.

Das hat den Vorteil, dass einem, wenn man mit Privatpersonen abrechnet, mehr Netto übrig bleibt, bzw. man einen günstigeren Preis verlangen kann.

Rechnet man 119,00 € ab, erhält man dieses Geld als Kleinunternehmer und muss es mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern (nehmen wir als Beispiel 30% Steuersatz, bleiben einem 83,30 € übrig). Als Regelbesteuerer muss man erst 19,00 € an das Finanzamt abführen und man versteuert 100,00 € (dann bleiben einem nur 70,00 € übrig). Der Steuersatz von DJs beträgt 19%. Auch hier kursieren falsche Informationen im Internet, dass es ja eine musikalische Darbietung ist und dann nur 7% anfallen. Dies ist falsch, da laut Urteilen eine musikalische Darbietung nur durch „echte“ Instrumente erfolgen kann.

Dies schlägt sich in einen Nachteil um, wenn man mehr Investiert, als man Einnahmen hat. Denn man erhält die Vorsteuer nicht zu 100% zurück, sondern nur über den persönlichen Steuersatz. Investiert man also in einen neuen Controller für 1.190,00 € sieht das ganze so aus:

Kleinunternehmer: Bei 1.190,00 € bekommt man bei dem Beispiel 30% als Steuerersparnis zurück = 357,00 €

Regelbesteuerer: Bei 1.190,00 € bekommt man zuerst einmal die Vorsteuer zurück = 190,00 € und für den Rest die Steuerersparnis 1.000,00 € * 30% = 300,00 €. In Summe also 490,00 €.

Kleiner Nachteil ist eben die monatliche Umsatzsteuer Voranmeldung im Jahr der Gründung und im Folgejahr. Ab dann entscheidet sich, ob man weiter monatlich, quartalsweise oder Jährlich abgeben muss.

Wenn man viele Firmenaufträge hat, wirkt es besser, wenn man Regelbesteuerer ist. Denn wenn eine Firma eine Rechnung eines Kleinunternehmers bekommt, dann weiß diese Firma genau, dass die Person nicht all zu viele Aufträge hat, und man sich in Zukunft vielleicht für einen „professionellen“ DJ entscheidet, und keinen augenscheinlichen „Hobby DJ“ der nur maximal 22.000 € Umsatz im Jahr macht.


Gewerbesteuer

Gewerbesteuer fällt bei einem Einzelunternehmen ab 24.500 € Gewinn an, und zwar nur für jeden Cent, der diese Grenze überschreitet (also bei 24.501 € nur für 1 €). Die Höhe der Gewerbesteuer wird von der Stadt oder Gemeinde festgelegt. Die Gewerbesteuer rechnet man in der Einkommensteuererklärung wieder an und bekommt sie in fast allen Gemeinden oder Städten fast komplett wieder zurück. Einzelunternehmer sind damit also nicht wirklich belastet.

Gewinnermittlung

Als „normaler“ Gewerbetreibender erstellt man eine Einnahmen-Überschuss Rechnungen.

Man nimmt die Betriebseinnahmen die man in dem Jahr erhalten hat (da man in der Regel Ist-Versteuerer ist, muss man die Umsatzsteuer nicht abführen wenn man die Rechnung schreibt, sondern erst wenn man das Geld bekommt) und zieht davon die Betriebsausgaben ab, die in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Das Ergebnis ist der Gewinn, den man versteuern muss, oder der Verlust, der von den anderen Einkunftsarten abgezogen wird.

Als Betriebsausgaben kommen in Betracht:

Bei Gründung das bereits vorhandene Equipment und Software mit dem aktuellen Gebrauchtpreis. Das können Controller, Laptops, Kabel, Vinyls, CDs, Koffer, eben alles sein, was man braucht, um seinen Job auszuführen. Dadurch hat man in der Regel schon mal viele Betriebsausgaben im Jahr der Gründung. Je nachdem wie viel die einzelnen Sachen, die selbständig nutzbar sind, Wert sind, sind die entweder sofort Betriebsausgaben (unter 800 € als GWG bzw Sofortaufwand) oder man muss sie auf die Restnutzungsdauer monatlich „abschreiben“. Also die Kosten nur zeitanteilig pro Jahr geltend machen.

Gleiches gilt für neu gekauftes Equipment. Hier muss man auch die GWG Grenze beachten, und die Kosten auf die Nutzungsdauer verteilen.

Laufende Kosten sind z.B.:

  • Anteilige Telefon- und Internetgebühren (etwa 20%)

  • Bürobedarf wie Blöcke, Stifte

  • Computer und Zubehör wie Laptop, Laptop Tasche, Externe Festplatten fürs Backup, ein NAS, Software zum Produzieren und auflegen

  • Neue Controller, Kabel, Tape, Lichtanlagen, Stative

  • Fahrtkosten (die Tickets, oder wenn ihr mit dem eigenen Auto gefahren seid aus Vereinfachungsgründen 30 ct. pro gefahrenen KM. Ein Firmenwagen bedürfte einer individuellen Beratung, ob sich dies überhaupt lohnt. In der Regel ist der Aufwand mit Fahrtenbuch zu hoch, bzw. die 50% betriebliche Nutzung für die 1% Regelung wird nicht erreicht)

  • Verpflegungsmehraufwand (Wenn ihr länger als 8 Stunden von zu Hause weg seid, bekommt man 12€ als Betriebsausgabe, wenn man 24 Stunden weg ist, dann 24€. Für das Ausland gelten andere pauschalen Beträge).

  • Bewirtungsrechnungen (muss mit einem Kunden sein) zu 70% (die Vorsteuer aber zu 100%). Diese müssen korrekt ausgefüllt sein mit allen beteiligten Kunden, Anlass der Bewirtung, Datum und Unterschrift.

  • Umsatzsteuervorauszahlungen

Für den Abzug der Vorsteuer ist es wichtig, dass die Rechnung auf euren Namen ausgestellt ist wenn sie über 250€ ist zudem muss eure Adresse auf der Rechnung vermerkt sein, die Rechnung muss eine Rechnungsnummer haben, die Artikel müssen einzeln aufgeführt werden und die Umsatzsteuer separat aufgeführt sein.

Diese Vorgaben gelten auch für Rechnungen die ihr schreibt. Achtet vor allem auf die durchgehende Rechnungsnummer.

Was ihr nicht abziehen könnt:

  • Eure Verpflegung, denn Essen muss jeder Mensch. Ihr bekommt nur den Verpflegungsmehraufwand von oben, und diese sind nicht für das Essen an sich, sondern weil ihr nicht wisst, wo ihr auswärts günstig essen könnt (deshalb auch „Mehraufwand“).

  • Arbeitskleidung (außer ihr lasst sie mit eurem Logo besticken

Weitere Informationen über das Thema DJ Gewerbe anmelden, bekommst du in diesem Beitrag.

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