AGBs

Allgemeine Geschäfts- & Vertragsbedingungen von DJ Mike Hoffmann, Darmstadt

§ 1 Allgemeines

a) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und DJ Mike Hoffmann abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden DJ Mike Hoffmann von der Erfüllung abgeschlossener Verträge, sofern dies in seinem Interesse liegt.

b) Im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung des DJs hat der Auftraggeber keinen Ersatzanspruch auf einen DJ oder Schadensersatzansprüche gegenüber DJ Mike Hoffmann. DJ Mike Hoffmann würde sich in diesem Falle um Ersatz bemühen, kann diesen jedoch nicht garantieren. Es gilt für den Ersatz-DJ das im Angebot aufgeführte Honorar für seinen DJ-Service.

c) Bei öffentlichen Veranstaltungen verpflichtet sich der Veranstalter die notwendigen GEMA Gebühren abzuführen.

d) Der Veranstalter sorgt für die notwendigen Anschlussmöglichkeiten (Strom min. 2kW abgesichert), sowohl für einen freien Platz an der Tanzfläche mit entsprechender Größe (je nach gebuchtem Technikpaket), auf dem sich DJ Mike Hoffmann aufbauen kann. Dieser Platz muss frei zugänglich sein und darf keine Fluchtwege behindern. Der Veranstalter plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ Arbeitsplatz befindet, optimalerweise in dem Raum, in dem auch gespeist wird. Der DJ übernimmt keine Partygarantie, sofern sich die Tanzfläche mit DJ in einem gesonderten Raum befindet.

e) Der Auftraggeber bestellt auf seine Rechnung für den DJ und seinen Aufbauhelfer/Technik-Roadie am Veranstaltungsort ausreichend alkoholfreie Getränke und Speisen im angemessenen Rahmen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

a) Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen angegebenen Preise und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

b) Eine endgültige Buchung der DJ-Tätigkeit kommt erst mit der Rücksendung des unterschriebenen Angebotes/Auftrages zustande. Hierzu erhält der Kunde ein Angebot/Auftrag mit allen vereinbarten Leistungen und Preisen, die er innerhalb von 7 Tagen unterschrieben zurücksendet, um die Buchung abzuschließen. Verstreicht diese Frist, so ist DJ Mike Hoffmann nicht weiter an die im Angebot festgehaltenen Leistungen gebunden. Als Zusage erhält der Kunde nach Rücksendung des unterzeichneten Angebotes eine schriftliche Email-Bestätigung.

c) Alle Verträge werden bei Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags (Angebotes/Auftrages) durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung rechtskräftig.

d) Die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Stillschweigen beider Partner.

e) Der DJ Auftrag ist immer Datumsbezogen. Eine Verschiebung des vereinbarten Auftrages auf einen anderen Termin ist gegen 30% der Gesamtauftragssumme möglich, sofern der neue Termin bei DJ Mike Hoffmann verfügbar ist und entweder in die Nebensaison (November-März) oder in der Hauptsaison (April-Oktober) auf einen Montag bis Donnerstag fällt.

f) Bei Stellen von Fremd-Technik (Licht- & Lautsprecher) (Nicht-Inanspruchnahme unser Technikpakete) gelten folgende Mindestvoraussetzungen je 100 Personen: 2x Top Lautsprecher 12“, 1x Subwoofer 15“ mittlerer Qualitätsklasse wie z.B. RCF, Bose, Void, o.ä., Alternativ sind auch 2x Line-Array Systeme möglich. 1x Monitorlautsprecher, 1x Funkmikrofon, 1x DJ Stand. Die Technik muss fertig aufgebaut und betriebsbereit sein. 2x XLR Anschlüsse müssen für den DJ bereit liegen, damit er sich anschließen kann. Die Arbeitshöhe muss mindestens 1m betragen. Die Technik darf keinen Begrenzungen durch db-Limiter o.ä. unterliegen. Der DJ ist nicht verpflichtet auf Technik zu spielen, die nicht den Mindestanforderungen entspricht. Der Auftraggeber erklärt sich bereit diese Voraussetzungen zu erfüllen gegebenenfalls auch am Auftragsdatum selbst. Entstehende Zusatzkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Die vereinbarte Gage und die vereinbarte Startzeit sind von Verschiebungen, die durch Fremdtechnik entstehen, nicht betroffen.

g) Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht & trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment.

§ 3 Widerruf, Stornierung und Rücktritt vom Vertrag

a) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei DJ Mike Hoffmann schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Wird der Vertrag erst innerhalb dieser 14 Tage vor der Veranstaltung geschlossen, verfällt diese Frist.

b) Bei Stornierung oder Rücktritt vom Vertrag bleibt die geleistete Abschlagsrechnung bei DJ Mike Hoffmann.

c) Kann ein Auftrag durch höhere Gewalt von DJ Mike Hoffmann nicht ausgeführt werden, so bleibt derVertrag weiterhin gültig und wird je nach Verfügbarkeit des DJs nach Absprache auf den Ersatztermin der Feier umgelegt. Gegebenenfalls wird der Auftrag durch einen Team DJ ausgeführt.

§ 4 Preise, Zahlung und Verzug

a) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer von 19%. Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung.

b) Die Bezahlung erfolgt per erste Abschlagsrechnung direkt nach Auftrag. Die Restsumme und weitere entstandene Kosten können per Rechnung binnen 7 Tagen nach der Veranstaltung beglichen werden. Hier erhält der Kunde eine Rechnung mit allen Leistungen (wie im Auftrag, eventuell mit weiteren in Anspruch genommenen Zusatzstunden oder weiterer Technik).

c) Sollte innerhalb dieser 7 Tage die Zahlung nicht erfolgen, wird eine Zahlungserinnerung ohne Mahngebühren mit Aufforderung zur Zahlung innerhalb der nächsten 4 Tage verschickt.

d) Sollte bereits im Vorfeld klar sein, dass das Zahlungsziel bis zu 7 Tagen nach Leistungsdatum nicht leistbar ist (z.B. aufgrund einer Reise), kann eine Verlängerung der Zahlungsfrist schriftlich beantragt werden. Bei Verzug behält sich DJ Mike Hoffmann vor, Verzugsgebühren zu berechnen.

§ 5 Leistungserbringung durch den Discjockey

a) Die Leistungserfüllung durch DJ Mike Hoffmann umfasst die Planung der Party, die Anlieferung und den Aufbau des gebuchten Equipments, die Bereitstellung eines DJs und das Spielen von Musik für die vereinbarte Dauer, sowie den Abbau und den Abtransport des Equipments. Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Falls ein Aufbau/Abbau zu anderen Zeiten gewünscht ist, so fällt jeweils pro Anfahrt zusätzlich eine Anfahrtspauschale von 49,-Euro pro angebrochene 100 Kilometer an. Sollte der Aufbau bereits einen oder mehrere Tage zuvor erfolgen, so istDJ Mike Hoffmann berechtigt einen Mehraufwand des vereinbarten Preises zu verlangen. Gleiches gilt für den Abbau, wenn dieser nicht unmittelbar nach der Veranstaltung stattfindet.

b) Beginn des Pauschalpaketes beginnt zum auf dem Auftrag vereinbarten Zeitraum. Sollte vor Ort unerwartet schon früher Musik oder die Bereitstellung eines Mikrofones gefordert werden, so beginnt die Tätigkeit des DJs und der Beginn des Pauschalpaketes zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik (z.B. beim Essen) zählt zur Arbeitszeit des DJs, auch wenn dieser nur eine CD der einen Mix durchlaufen lässt.

c) Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Gerätes. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungsversuche durch den DJ fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

d) Bei bereits installierten Musik- und/oder Lichtanlagen übernimmt DJ Mike Hoffmann keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Schlechte Qualität der Beschallung o.ä. sind auf die bereits installierte Anlage zurückzuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment durch DJ Mike Hoffmann an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von DJ Mike Hoffmann installierten Komponenten.

e) Der Kunde (Auftraggeber) haftet in vollem Umfang für Diebstahl oder Schäden an der Anlage (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment, etc.), die durch seine Gäste oder ihn selbst entstehen.

f) Die vereinbarte Gage ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung. Die Art der Darbietung, sowie die künstlerische Gestaltung, obliegt ausschließlich dem DJ.

g) Die Leistung kann auch vor weniger Menschen als im Auftrag angegebener Menge ausgeführt werden.

h) Die Leistung ist nicht Location-bezogen und kann durch Anpassung der Reisekosten überall anders ausgeführt werden.

i) Der DJ behält sich das Recht vor selbst zu entscheiden ob oder wann er Musikwünsche spielt.

j) Der DJ ist berechtigt die Anlage abzuschalten oder abzubauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage oder Ihn selbst gefährden.

k) Das Abspielen von Musiktiteln von separaten Quellen ist nicht gestattet. Ein Anschließen von z.B. Handys, USB-Sticks oder weiteren Quellen an den DJ-Laptop oder den Lautsprecher ist nicht gestattlet.

l) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.

m) Der DJ garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Musik- und Lichtanlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den auf unserer Webseite & Infomappen dargestellten Fotos abweichen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.

§ 6 Anlieferung, Abtransport

a) Anlieferung und Aufbau der Technik sind bei Buchung inkl. Licht- & Tonanlage im Angebot inbegriffen. Für die Dauer des Aufbaus wird ein barrierefreier Zugang im Erdgeschoß mit Be- und Entlademöglichkeit in unmittelbarer Nähe vorausgesetzt. In diesem Fall beträgt die Zeit für den Auf- bzw. den Abbau mit einer Person jeweils 1-2Std. (Je nach gebuchtem Technikpaket). Sollte der Aufbau aufgrund räumlicher Gegebenheiten mehr Zeit in Anspruch nehmen, behält sich DJ Mike Hoffmann vor, den Mehraufwand gesondert zu berechnen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Abbau der Anlage noch am selben Abend erfolgen kann. Ggf. entstehende Mehrkosten für das Personal am Veranstaltungsort trägt der Auftraggeber. Der Gastronom/Locationinhaber ist im Vorfeld durch den Auftraggeber über die Dauer des Abbaus der Anlage in Kenntnis zu setzen. Nach Absprache ist ein gesonderter Abbau am Folgetag möglich, die Kosten für die erneute Anfahrt wären dann vom Auftraggeber zu tragen.

b) Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für Transporter, PKW (je nach Größe der Anlage) bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von unserem DJ und weiteren Mitarbeitern erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden. Eventuell anfallende Parkplatzgebühren gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.

c) Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein, und der Discjockey gezwungen sein, verkehrs-widerrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Knöllchen, Abschleppgebühren etc.) durch den Kunden zu tragen.

§ 7 Licht- und Tonanlagen - Sicherheitshinweis

a) Bestimme Lichteffekte (z.B. Stroboskope, LED Diamonds und LED-Bars) können epileptische Anfälle auslösen. Gäste welche zu diesen Anfällen neigen, sollten den Aufenthalt bei Discobeleuchtung meiden.

b) DJ Mike Hoffmann weist darauf hin, dass beim Hören von lauter Musik gesundheitliche Schäden auftreten können. Zur Vermeidung solcher Hörschädigungen ist ein Aufenthalt von längerer Zeit bei über 95dB nicht ratsam. Daher weise ich jegliche Forderung von Schmerzensgeld oder Schadensansprüchen ab.

c) Das Besuchen der Feier und der Tanzfläche erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr!

§ 8 Fotos, Videos

Auf Veranstaltungen werden sporadisch auch Fotos/Videos gemacht. Diese gelten als Referenzbeweis. Hier gilt der Datenschutz und folgender Gesetzestext:

a) Selbstbestimmung: Das Recht am eigenen Bild, oder Bildnisrecht, besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (vgl. Gesetzestext betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG), §§ 22 – 24).

b) Öffentliche Orte: Wenn der Filmemacher, Fotograf auf öffentlichen Plätzen filmt und bei der Aufnahme eines bestimmten Motives Personen zufällig ins Bild geraten, gelten diese Personen als unwesentliches „Beiwerk“ und müssen nicht explizit gefragt werden (siehe § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG). Ebenso dürfen Personen, die als Menschenmenge auf einer Versammlung oder Veranstaltung erscheinen, ohne Zustimmung veröffentlicht werden (siehe § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG).

Personen und Gäste auf Veranstaltungen fallen unter Punkt “Öffentliche Orte” und dürfen somit veröffentlicht werden.

Sollte jemand ein Foto oder Video finden mit dem er nicht einverstanden ist, wird um Kontaktaufnahme mit DJ Mike Hoffmann unter info@djmikehoffmann.de gebeten, damit dieses entfernt oder unscharf gemacht werden kann.

§ 9 Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand

Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen gilt das Gesetz. Gegenüber Kaufleuten wird als Gerichtsstand Darmstadt vereinbart. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen DJ Mike Hoffmann und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

§ 10 Der Auftraggeber akzeptiert mit seiner Unterschrift auf dem Angebot/Auftrag unwiderruflich die kompletten Bedingungen.

Stand: 14.07.2021


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